durch die Interessengemeinschaft Rauhwolliges Pommersches Landschaf e.V.

Ziel der Förderung ist der bundesweite genetische Austausch durch gekörte Jährlingsböcke. Die Sicherung der genetischen Vielfallt des Pommernschafes soll damit unterstützt werden. Die Förderung ist geknüpft an die Teilnahme an Auktionen der Schafzuchtverbände, weil sie einen wesentlichen Beitrag für die Erhaltung und Verbreitung der Rauhwolligen Pommerschen Landschafe leisten. Es werden 100,- Euro pro Jährlingsbock gezahlt – maximal für einen Bock pro Mitglied und Jahr.
Förderbedingungen:
- Eine Förderung steht ausschließlich Mitgliedern der IGRPL zu.
- Der Jährlingsbock wird auf einer Auktion eines Schafzuchtverbandes ersteigert und wechselt mit dem Kauf in ein anderes Bundesland. Dort wird er in der Herde des Käufers eingesetzt.
- Der Besitzerwechsel wird durch eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung und einer Verkaufsrechnung des Verbandes nachgewiesen.
- Der Bock muss mindestens eine Decksaison in der eigenen Herde eingesetzt werden.
- Der Antrag der Förderung muss im selben Jahr des Kaufes an die Geschäftsstelle der IGRPL eingereicht werden.
Ausnahmeregelung: Es gilt eine Ausnahme bei Körveranstaltungen, auf denen keine Versteigerungen stattfinden. Sollten Käufer und Verkäufer eines Bockes handelseinig werden („Gatterverkauf“) und der Kauf offiziell über den jeweiligen Verband abrechnet wird, kann die Förderung ebenfalls beantragt werden. Die entsprechende Verkaufsrechnung des Verbandes ist in Kopie beizulegen.
Diese Regelung gilt ab 2025! Die Entscheidung über eine Förderung obliegt dem Vorstand.
Einzureichende Nachweise
- Formular, siehe Download
- Verkaufsrechnung des Verbandes (Kopie)
- Tierzuchtbescheinigung (Kopie)
Antragsformular
Vorlage_Antrag Förderung bundesweiter Bockkauf.pdf (179,5 KiB)
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